Garantie

Kiwa Dental, der zahnärztliche und zahntechnische Privatklinik, regelt die Garantiebedingungen der Behandlung und des Zahnersatzes gemäß der folgenden geschrieben:

 

Bitte lesen Sie sorgfältig durch, wofür gilt und gilt nicht die Garantie!

 

Die Validierung der Garantie hat zwei grundlegenden Kriterien: die angemessene Mundhygiene, sowie die regelmäßige Kontrolluntersuchung jedes Jahr in unserer Praxis durchgeführt, dessen Dokumentation muss bei uns gemacht werden.

Garantiezeit:

  • Für die Implantate: Implantate von Nobel Biocare (nur für Material): 6 Jahre
  •                                Oraltronics/Pitt-Easy-Implantate (nur für Material): 4 Jahre
  •                                DenTi Systems Implantate (nur für Material): 4 Jahre
  •                                Legacy-Implantate (nur für Material): 4 Jahre
  • für Implantaten befestigt auf Zahnersatz: 4 Jahre
  • Metallkeramik Krone: 3 Jahre
  • Zirkonoxidkrone: 3 Jahre
  • Inlay - Onlay: 2 Jahre
  • Veneers: 2 Jahre
  • für unsere Füllungen 1 Jahr
  • komplett abnehmbarer Zahnersatz (Prothese): 1 Jahr
  • Teilweise abnehmbarer Zahnersatz (Prothese): 1 Jahr

Bedingungen für die Durchsetzung der Garantie:

  • Die Einhaltung der richtigen Mundhygiene-Protokoll von uns empfohlen,
  • Jährlich: Panorama-Röntgenaufnahme und Kontrolluntersuchung,
  • Durchführung der Behandlungen, die wir empfehlen während der Kontrolluntersuchungen, innerhalb der Frist, was wir empfehlen
  • Bezahlung von möglichen ausstehenden Schulden.

Unsere qualifizierten Zahnhygieniker führen für jedermann die professionellen, dentalhygienischen Behandlungen außer der Reihe!

 

Die Garantie gilt nicht:

  • für Veränderungen, die sich wegen schädlichen Gewohnheiten entwickelt haben (Zähneknirschen in der Nacht, schlechte Mundhygiene, Rauchen, Alkohol- und, oder Drogenkonsum, usw.)
  • Keine Garantie kann für Wurzelkanalbehandlungen durchgesetzt werden!
  • Keine Garantie kann für provisorische Kronen, Brücken und Prothesen durchgesetzt werden!
  • Kiwa Dental und ihre Zahnärzte sind nicht haftbar für ungeahnte aber notwendige Wurzelkanalbehandlungen. Es kann vorkommen, dass die Zähne in Vorbereitung erleiden eine Art von Trauma während der Behandlungen und so der Wurzelkanalbehandlung notwendig wird.
  • für absichtliche Beschädigung.
  • für Verletzungen wegen nicht-bestimmungsgemäßem Gebrauch oder wegen Zufall.
  • für Behandlungen durchgeführt bei anderem Zahnarzt oder Praxis.
  • für Verschlechterung aufgrund von Krankheiten, die in der Zeit entstanden ist, sowie
  • andere Krankheiten, die nicht im Zusammenhang mit den zahnärztlichen Behandlungen entwickelt haben und haben einen negativen Einfluss auf den Zustand der Zahnbehandlung (zB .: Diabetes, Epilepsie, Osteoporose, Status nach Chemotherapie).
  • Zahnverletzungen infolge des Sportunfalls.
  • Wenn der Kiefer (oder das Zahnfleisch, oder die Schleimhaut) des Patienten sich ändert, zurückzieht oder verkümmert.
  • Probleme aufgrund von psychischen und seelischen Erkrankungen.
  • Im Falle einer Gewichtszunahme oder Gewichtsverlust des Patienten in kurzer Zeit.
  • Der Patient erscheint auf der jährlichen Kontrolle nicht.

Ort der Durchsetzung der Garantie:

  • Der Garantieanspruch, ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung, kann persönlich bei Kiwa Dental Zahnmedizin (1142 Budapest, Erzsébet királyné útja 97 / b.) ankündigt werden.
  • Die Durchführung der garantierten Interventionen wird ebenfalls ausschließlich hier erfolgen. Die Reise, die entstehen kann, und alle Kosten der Reise muss der Patient übernehmen.
  • Die Zahnheilkunde von Kiwa Dental ist nicht in der Lage, die Vergütung der Kosten für Behandlungen und Ersatz durch eine andere zahnärztliche Praxis, oder Zahnarzt durchgeführt zu übernehmen.
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